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Das “kleine Zitat” im Urheberrecht

Donnerstag, 27. November 2008 19:00

Es ist ein wenig schwierig, mit dem “kleinen Zitat”. Zum einen kursieren die unterschiedlichsten Vermutungen darüber, was denn nun “klein” sei, zum anderen besteht Unklarheit darüber, wo dieses Zitat eingesetzt werden darf. Oft genug wird sogar vorgebracht, dass das “kleine Zitat” im Rahmen der Lehre uneingeschränkt verwendet werden dürfe.

Dabei ist §52a des Urheberschutzgesetzes, auch bekannt als “Wissenschafts- und Ausbildungsschranke”, gar nicht so schwierig zu verstehen ;-)
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Thema: Wintersemester 2008/2009 | Kommentare (2) | Autor: Luka